Wir müssen verstehen, dass unsere Kapitalanlage – immer –auch von einem Unterbewusstsein beeinflusst wird. Nicht der Kopf, sondern der Bauch bestimmt über das Schicksal des Anlegers.Peter Lynch)
Inhaltsverzeichnis
- Was ist nun eine Option?
- Was ist eine Call-Option?
- OK was ist dann eine Put Option?
- Long- und short-Optionen
- LONG
- Short
- Leerverkäufe
Was ist nun eine Option?
Diese stellt das Recht dar, ein genau definiertes Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen und dann zu verkaufen. Und zwar zu einem festgelegten Preis.
Der Wert einer Option hängt vom sogenannten zugrundeliegenden Basiswert ab (= das entsprechende Wertpapier) sowie von der Laufzeit und der Volatilität (= Schwankungen).
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Optionen:
Was ist eine Call-Option?
Es gibt dem Käufer das Recht (aber nicht die Pflicht) einen Basiswert (zum Beispiel eine Aktie) zu einem festgelegten Zeitpunkt (= ein bestimmtes Datum oder darüber hinaus; heißt auch Verfallsdatum) Preis (= Ausübungspreis) zu kaufen. Als Optionsprämie wird jener Wert bezeichnet, zu dem die Option gehandelt wird.
Der (allfällige) Verkäufer als Partner hat die Verpflichtung zu den vereinbarten Bedingungen den Basiswert zu verkaufen. Das Verkaufen einer Option wird auch als Schreiben einer Option genannt.
OK was ist dann eine Put Option?
Es gilt alles analog zur oben beschriebenen
Call-Option, nur handelt es sich dabei eben um einen Verkauf.
Long- und short-Optionen
Diese Begriffe werden beim Handel verwendet (mit Optionen, Aktien usw.)
LONG
Die Anleger kaufen ein bestimmtes Produkt in der Hoffnung, dass es zu einer Preissteigerung kommt.
Short
Es bedeutet, dass der Anleger eine Aktie, die er noch gar nicht besitzt, später verkaufen will, in dem Glauben, dass er diese zu einem günstigeren Kurs zurückkaufen kann.
Leerverkäufe
Dabei besitzt der Verkäufer noch gar nicht die Aktien, und leiht sich diese zunächst von einem Dritten aus, meist von einem Makler, und dann eben diese verkauft.
Allerdings sind seit 2012 ungedeckte Leerverkäufe in der EU verboten, da diese überaus extreme Spekulationen darstellen und somit an den Börsenmärkten eine enorme Verunsicherung und Instabilität hervorrufen. Diese betreffen die sogenannten „europäischen“ Aktien, für die es eine Negativliste (= Verbotsliste) gibt.
Die Briten hatten seinerzeit gegen diese Maßnahme der EU geklagt, da es deren Meinung nach eine ungerechtfertigte Einmischung in nationale Angelegenheiten wäre; diese wurde jedoch abgelehnt.
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